Informations- und Beratungsgespräch
Ermittlung Ihres Anspruchs auf Leistungen der Pflegeversicherung
Ab dem 01.02.2022 als Beratungsstelle gemäß §37 Abs. 7 SGB XI von den nordrhein-westfälischen Landesverbände der Pflegekassen anerkannt
Nach erfolgter Erstberatung und zuvor ermittelter Pflegebedürftigkeit unterstütze ich Sie innerhalb der Begutachtung sowie bei der Erstellung des Widerspruchs
Fahrtkosten 0,69 Euro/km
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